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Erläuterung betreffend der Kontrolle zur Einhaltung der regelmäßigen Wochenruhezeit außerhalb der Fahrerkabine

Erläuterung betreffend der Kontrolle zur Einhaltung der regelmäßigen Wochenruhezeit außerhalb der Fahrerkabine

In einem Schreiben der Europäischen Kommission an die IRU (International Road Union) wurde uns soeben mitgeteilt dass es den Kontrollbehörden der EU-Länder nicht erstattet ist Dokumente zu verlangen, welche die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden und länger), außerhalb der Fahrerkabine belegen können (z.B. Hotelquittungen).

Zur Begründung verweist die Kommission auf Artikel 36 der Verordnung (EU) 165 / 2014. Dieser Artikel führt eine Liste von Dokumenten auf die der Fahrer eines Fahrzeuges den Behörden anlässlich einer Kontrolle vorlegen muss. Dokumente die das Verbringen der Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeuges belegen sind auf dieser Liste nicht aufgeführt.

Aus diesem Grund, dürfen Verstöße gegen das Verbot wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen nur dann geahndet werden, wenn der Fahrer anlässlich einer Kontrolle auf frischer Tat ertappt wird.

Sollte Ihr Unternehmen Opfer einer unrechtmäßigen Kontrollpraktik gewesen sein, müssen Sie sich an die zuständige nationale Behörde wenden um die Rückerstattung der Verhängten Geldstrafe zu beantragen.


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